Sonntag, 13. November 2016

Unter dem Radar: Arzneitests an Demenzkranken

Das war zur rechten Zeit, könnte man meinen. Das Gezeter um die US-Wahl und der Schock um die Wahl Donald Trumps machten möglich, was noch im Sommer danebenging:

Das Durchboxen einer Gesetzesänderung vorbei an der Wahrnehmung des größten Teils der Bevölkerung.

Noch im Juni war eine Abstimmung im Schnellverfahren verhindert worden, u.a. auch wegen beider Kirchen, die sich vehement gegen das Gesetz gestellt hatten. Sie sprachen damals von einer
"Verzweckung des Menschen"
Verteidigt wurde und wird das Gesetz vom Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann. Ein CDU-Politiker.

An diesem Mittwoch jedoch wurde der Antrag im Bundestag von 330 von 581 Parlamentariern angenommen. Hand hoch, wer das mitbekommen hat?!

Worum es geht, ist schnell erklärt:

Es ist fortan erlaubt, an Demenzkranken Arzneitests vorzunehmen. Und zwar solche Tests, die für die Kranken keinerlei Nutzen bringen werden.

Alles, was es dazu braucht, ist eine Einwilligung der Kranken, unterschrieben zu einer Zeit, als "sie noch einigermaßen fit waren". Sozusagen eine Blankovollmacht. Nebenbei stellt sich die Frage: Wie wird dieses "noch einigermaßen fit" eigentlich festgestellt, und durch wen? 
"gruppennützige Forschung an nicht einwilligungsfähigen Personen"
So nennt man das im Politikerdeutsch. Übrigens betrifft das theoretisch nicht nur schwer Demenzkranke, sondern auch geistig Behinderte!

Nun mag man sagen, es müsse ja niemand eine solche Einwilligung unterschreiben. Richtig.

Theoretisch.

Doch wie schnell ist gerade ein älterer Mensch unter Druck gesetzt und überredet?

Und wer kann heute eine solche Blankovollmacht geben und dabei deren Trageweite voraussehen: Wie viele weitere Türen wird das Gesetz in 10 oder 15 Jahren schon geöffnet haben, auf die heute niemand hinweist - hinweisen kann?

Es gab und gibt viele kritische Stimmen: 
 "Forschung, die zu wesentlichen Fortschritten im Sinne der Patienten führt, können wir schon unter der heutigen Gesetzgebung durchführen." 
sagt der Altersforscher Johannes Pantel.
"Nicht praktikabel und wenig sinnvoll"
beurteilt die Deutsche Alzheimergesellschaft.

Und Renate Künast spricht von
"Trickserei, wenn der Arzt für die Probandenerklärung über eine Studie aufklären soll, über die er zu diesem Zeitpunkt ja noch gar nichts wissen kann."
 Nun ja, auf der anderen Seite: Warum auch nicht? Der demente Mensch hat ja am nächsten Tag eh schon wieder vergessen, was man am Vortag mit ihm angestellt hat.

Menschenwürde? Ach, zum Teufel damit!

In diesem Sinne: Einen schönen Sonntagabend noch.

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